Versicherung für landwirtschaftliche Zugmaschinen: Finden Sie günstige Angebote
Auch landwirtschaftliche Zugmaschinen sollten abgesichert sein. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Teil- oder Vollkasko sind freiwillig. Für Neufahrzeuge ist ein Vollkaskoschutz aber dringend zu empfehlen, der Versicherer zahlt dann auch, wen die Zugmaschine durch Verschulden des eigenen Fahrers beschädigt wird.
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Praxis-Tipp: Falls Sie mehr als eine landwirtschaftliche Zugmaschine versichern, können Sie statt mehrerer Einzelpolicen eine Flottenversicherung für den gesamten Fuhrpark abschließen. Den geringeren Verwaltungsaufwand gibt der Versicherer in Form von niedrigeren Beiträgen an Sie als Versicherungsnehmer weiter.